Wir beantworten die wichtigsten Fragen der Arbeitnehmer rund um die Kurzarbeit und das Kurzarbeitergeld
Wir beantworten die wichtigsten Fragen der Arbeitnehmer rund um die Kurzarbeit und das Kurzarbeitergeld - ©ginasanders / depositphotos.com

Die derzeitige Corona-Krise trifft Firmen und Privatpersonen gleichermaßen. Besonders Unternehmen mit stationären Geschäften befinden sich in einer prekären Lage. Sie können keine Umsätze mit ihrem Kerngeschäft erzielen, müssen aber weiter Angestellte beschäftigen, die Miete bezahlen und für weitere, laufende Verpflichtungen aufkommen.

Manch einer hat deshalb schon vor einer betriebsbedingten Kündigung gezittert. Doch glücklicherweise gibt es das Modell der Kurzarbeit, welches Unternehmer entlastet und gleichzeitig die Jobs der Mitarbeiter retten kann. In der Corona-Krise wurden die Bedingungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld für Unternehmen zudem stark vereinfacht.

Das ändert aber (mit wenigen Ausnahmen) nichts am grundsätzlichen Konzept der Kurzarbeit aus der Perspektive der Arbeitnehmer. Wir erklären im Folgenden die wichtigsten Fragen, die sich Angestellte in Bezug auf die Regelungen zur Kurzarbeit stellen.

Wann kann mein Arbeitgeber Kurzarbeit beantragen?

Ein Unternehmen kann einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen, um Kurzarbeitergeld zu beantragen, wenn mindestens ein Drittel der Beschäftigten aufgrund einer aktuellen Situation von einem Arbeitsausfall betroffen ist. In der Corona-Krise wurde diese Grenze auf 10 Prozent abgesenkt, um möglichst vielen Unternehmen die Chance zu geben, von der Kurzarbeitsregelung zu profitieren.

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Hierbei sollte allerdings erwähnt werden, dass der Arbeitgeber die Kurzarbeit nicht von oben herab anordnen darf. Es müssen Vereinbarungen mit dem Betriebsrat oder jedem einzelnen Mitarbeiter getroffen werden. In einer absoluten Krisensituation wird dieser Umstand aber kaum Konfliktpotential beherbergen, da viele Unternehmen ohne Kurzarbeitergeld nicht überleben würden, was betriebsbedingte Kündigungen zur Folge hätte.

Wer kann Kurzarbeitergeld bekommen?

Jeder sozialversicherte Arbeitnehmer kann Kurzarbeitergeld erhalten. Eine Ausnahme bilden Arbeitnehmer, die vor der Einführung der Kurzarbeit im Urlaub weilten oder krank geschrieben sind, diese bekommen ihren normalen Lohn fortgezahlt. Dies gilt so lange, bis sie wieder regulär einsatzfähig sind. Dann haben sie das Recht auf Kurzarbeitergeld.

Das Gehalt von Azubis wird auch in Zeiten, in denen sich die restliche Belegschaft in Kurzarbeit befindet, weiter normal bezahlt. Erst nach 6 Wochen oder 30 Arbeitstagen dürfen Azubis auf Kurzarbeit umgestellt werden, der Betrieb soll aber alles dafür unternehmen, um dies zu verhindern.

Leiharbeiter und geringfügig beschäftigte Mitarbeiter hingegen sind (normalerweise) von den Regelungen zur Kurzarbeit gänzlich ausgeschlossen. Für Leiharbeiter gilt dies seit 2012, allerdings wurde diese Einschränkung im Rahmen der Corona-Krise wieder aufgehoben. Es bleibt abzuwarten, wie es in Zukunft gehandhabt werden wird.

Aktuell haben viele Geschäfte komplett geschlossen und haben nur mit dem Kurzarbeitergeld eine Chance, die Krise zu überstehen
Aktuell haben viele Geschäfte komplett geschlossen und haben nur mit dem Kurzarbeitergeld eine Chance, die Krise zu überstehen – ©Animaflora-PicsStock / depositphotos.com

Sind meine Überstunden und mein Urlaub in Gefahr?

Bevor ein Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen kann, muss dieses ganz genau darlegen, dass es sich nicht vermeiden lässt, Kurzarbeit anzumelden. Dies könnte z.B. dadurch vermieden werden, dass die Angestellten zuerst ihre Überstunden abbauen oder noch vorhandenen Resturlaub nehmen. Erst wenn alle Maßnahmen erschöpft sind, wird das Kurzarbeitergeld für Unternehmen genehmigt.

Der Aufbau von negativen Arbeitszeitsalden als Maßnahme zur Vermeidung von Kurzarbeit kann in der aktuellen Situation nicht eingefordert werden. Ohnehin gilt zudem, dass ausstehender Urlaub des derzeitigen Jahres nicht dazu eingesetzt werden kann, um Kurzarbeit zu verhindern, wenn dies mit den Planungen der Arbeitnehmer kollidiert.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Ein Angestellter erhält 60 Prozent seines Nettogehalts weiter ausbezahlt. Wenn ein Angestellter Kinder hat, dann steigt der Anteil auf 67 Prozent an.

Bekommt der Arbeitnehmer trotzdem noch gewisse Aufgaben vom Arbeitgeber übertragen (z.B. 2 Stunden pro Tag), wird die daraus resultierende Vergütung auf das Kurzarbeitergeld aufgeschlagen. Ein Arbeitnehmer kann auf diese Weise seinen Verdienstausfall reduzieren.

Wie wird festgelegt, wer in Kurzarbeit geht?

In einem Unternehmen fallen verschiedene Aufgaben an. Während die Produktion stillsteht, hat die Buchhaltung vielleicht alle Hände voll zu tun. Kurzarbeit wird also (nur) dort beantragt, wo es aufgrund der aktuellen Situation zu einem verminderten Arbeitsaufwand kommt.

Kann ich als Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld beantragen?

Die Beantragung von Kurzarbeitergeld liegt in den Händen des Arbeitgebers. Es ist davon auszuzugehen, dass der Geschäftsführer des Unternehmens über seine Möglichkeiten Bescheid weiß. Allerdings spricht natürlich auch nichts dagegen, ihn als Arbeitnehmer darauf hinzuweisen.

Der Antrag auf Kurzarbeitergeld wird vom Unternehmen gestellt und beträgt zwischen 60 und 67 Prozent des Nettogehaltes
Der Antrag auf Kurzarbeitergeld wird vom Unternehmen gestellt und beträgt zwischen 60 und 67 Prozent des Nettogehaltes – ©digitalmiket / depositphotos.com

Was nicht jeder weiß: Es ist in der aktuellen Situation sogar möglich, die Kurzarbeit für ein Unternehmen rückwirkend einzufordern, sodass bereits ab 1. März 2020 Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann.

Reicht das Kurzarbeitergeld zum Leben aus?

Sollte es so sein, dass das Kurzarbeitergeld nicht für die komplette Deckung aller Lebenshaltungskosten einer Person oder eines Haushalts ausreicht, dann können die Betroffenen auch Transferleistungen beantragen.

Diese Grundsicherung soll helfen, die Lebenshaltungskosten zu decken und nicht in die Armut abzurutschen. Ein großer Vorteil dabei ist, dass ein Fünftel des Kurzarbeitergeldes nicht auf Hartz IV angerechnet werden, sodass am Ende mehr Geld übrig bleibt als ohne Verdienst bzw. alleine mit Hartz IV.

Können Arbeitnehmer einer Nebenbeschäftigung nachgehen?

Wenn ein Arbeitnehmer schon vor der Einführung der Kurzarbeit ein weiteres Arbeitsverhältnis hatte oder selbständig tätig war, dann kann er dies auch weiterhin fortführen. Die Einkünfte aus der Nebenbeschäftigung werden nicht in die Berechnung des Kurzarbeitergeldes einbezogen.

Ebenfalls wird das Kurzarbeitergeld nicht auf Nebeneinkünfte unter 450 Euro (bei geringfügiger Beschäftigung) angerechnet, was ein großer Vorteil ist, da diese Einkünfte steuerfrei sind und die Lücke zum normalen Nettoverdienst schließen können.

Nimmt man die Nebenbeschäftigung hingegen erst während des Bezugs von Kurzarbeitergeld auf, wird dieses Einkommen in voller Höhe angerechnet.

Kurzarbeit trifft selten alle Branchen, in eingen Bereichen werden dringend Mitarbeiter gesucht, wodurch Sie sich etwas dazuverdienen können
Kurzarbeit trifft selten alle Branchen, in eingen Bereichen werden dringend Mitarbeiter gesucht, wodurch Sie sich etwas dazuverdienen können – ©kalinovsky / depositphotos.com

Wie wirkt sich das Kurzarbeitergeld auf die Rente aus?

Die Rente verändert sich ebenfalls durch das Kurzarbeitergeld, wenn auch wohl nur geringfügig. Während der Kurzarbeit werden zwar ganz normal die Rentenbeiträge vom Arbeitgeber bezahlt, jedoch nur angerechnet auf den geringeren Verdienst. Die Rente wird sich dadurch aber kaum verändern, da der Zeitraum der Kurzarbeit überschaubar ist.

Übrigens: In der aktuellen Corona-Krise werden die Rentenbeiträge dem Arbeitgeber erlassen. Allerdings wird sich dies nach Ende der Krise vermutlich wieder ändern.

Wie lange dauert die Kurzarbeit?

Die Dauer der Kurzarbeit hängt in erster Linie von der Situation des Unternehmens ab. Das Kurzarbeitergeld kann von allen Unternehmen jedoch höchstens ein Jahr lang aufrecht erhalten werden.

Sollte während der Kurzarbeitszeit kurzfristig eine Verbesserung der Auftragslage eintreten, dann kann das Kurzarbeitergeld auch ausgesetzt und anschließend weitergeführt werden. Dies kann von Monat zu Monat neu entschieden werden.

Von wem bekommen Arbeitnehmer das Kurzarbeitergeld?

Das Kurzarbeitergeld wird, wie das gewöhnliche Gehalt auch, vom Arbeitgeber ausbezahlt. Der Arbeitgeber erhält die Unterstützung dann von der Arbeitsagentur.

Da es sich beim Kurzarbeitergeld um eine sogenannte Erstattungsleistung handelt, muss der Arbeitgeber das Geld zuerst vorstrecken.

Was bedeuten ein krankheitsbedingter Ausfall oder Urlaub in Bezug auf das Kurzarbeitergeld?

Sollte ein Arbeitnehmer während der Kurzarbeitszeit krank sein und nicht arbeiten können, dann hat dieser das recht auf eine Fortzahlung des Kurzarbeitergeldes für bis zu sechs Wochen.

Auch Urlaub kann während der Zeit, in der Kurzarbeitergeld gezahlt wird, genommen werden. Dabei muss der Arbeitgeber die reguläre Urlaubsvergütung zahlen. Allerdings kann der Arbeitgeber auch den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers reduzieren bzw. Urlaubsansprüche zu verweigern, wenn der aktuelle Arbeitsaufwand um 100 Prozent reduziert ist.

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