- Der Entschluss ist gefasst: das Auswandern in ein anderes Land steht bevor. Doch bevor die neue Wohnungs- bzw. Haustür aufgeschlossen werden und der Alltag losgehen kann, sind noch viele Vorkehrungen zu treffen.
Immerhin soll der Neustart nicht von bösen Überraschungen überschattet werden. Ohnehin wird die auswanderungswillige Person vor genug Aufgaben gestellt werden, die es zu meistern gibt. Viele neue Leute, eine fremde Kultur und vermutlich auch eine neue Sprache können durchaus ein wenig Chaos in den vorher erarbeiteten Plan bringen.
Damit auch wirklich alles glatt läuft, ist es immer sinnvoll, wichtige Punkte und Anlaufstellen anhand einer Checkliste abzuarbeiten. Diese gewährleistet, dass nichts vergessen wird.
Doch was ist bei einem Auswandern in ein anderes Land eigentlich wichtig? Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte unter die Lupe genommen.
Papierkram erledigen – welche Dokumente sind unerlässlich?
Keine Frage: wer auswandern möchte, sieht sich in der Regel mit einem großen Berg an Bürokratie konfrontiert. Besonders wichtig ist es hier unter anderem, dass der Personalausweis bzw. der Reisepass der Auswandernden noch mindestens drei (besser sechs) Monate lang gültig ist.
Für Autofahrer ist der so genannte „internationale Führerschein“ von Bedeutung. Hier gilt: Führerscheine, die in der EU ausgestellt wurden, sind auch in den anderen EU Ländern. Sollte das Zielland jedoch außerhalb der EU liegen, könnte die Fahrerlaubnis außer Kraft gesetzt werden.
Wer beispielsweise durch die Schweiz fahren möchte, muss dafür keinen gesonderten Führerschein ausstellen. Verlegt man jedoch seinen Wohnsitz dahin, erlischt die EU-Fahrerlaubnis binnen 12 Monaten.
Selbstverständlich ist es auch unerlässlich, sich bei den Behörden im jeweiligen Land anzumelden. Mit deutschen Dokumenten geht dies jedoch nur bedingt. Urkunden und Zeugnisse müssen daher immer in einer beglaubigten (!) Übersetzung mitgebracht werden. Im Zweifel hilft die zuständige Landesvertretung bei Fragen zu Dokumenten, Urkunden und Co..
Arbeiten im neuen Land
Wer einen längeren Aufenthalt in einem fremden Land plant, wird hier auch früher oder später seinen Lebensunterhalt bestreiten wollen.
Ein Dokument, das in diesem Zusammenhang eine tragende Rolle spielt, ist die Aufenthaltserlaubnis. Bei Reisen innerhalb der EU wird diese nicht benötigt. Auch wer einen Aufenthalt unter drei Monaten plant, benötigt besagte Aufenthaltserlaubnis nicht.
Wichtig ist hierbei jedoch der Blick aufs Detail. Manche EU Länder möchten, dass sich die betroffenen Personen bei einer Behörde separat anmelden. Nicht-EU Länder haben zudem die Möglichkeit, ein Visum im Rahmen eines kurzen Aufenthaltes zu wünschen. Bleiben die Auswanderer länger bzw. über einen Zeitraum von mehreren Monaten, gehört das Visum zum Standard.
Welche Dokumente bzw. wann ein Visum hier nötig ist, ist vom jeweiligen Land abhängig. Hier gilt es, sich rechtzeitig bei der entsprechenden Landesvertretung zu informieren.
Wichtige Infos zur Grenzkontrolle
EU Länder verfügen generell über das Recht, an ihren Grenzen Kontrollen durchzuführen. Doch wie weit dürfen diese Kontrollen gehen? Fakt ist: die entsprechenden Beamten dürfen die Papiere und das Gepäck der Reisenden kontrollieren. Informationen zur finanziellen Lage dürfen jedoch nicht erfragt werden.
Für einen guten Start: wie groß darf der „Bargeldpuffer“ sein?
Mit Hinblick auf die erlaubten mitzuführenden Bargeldmengen gelten inner- und außerhalb der EU andere Regelungen. In der EU selbst dürfen 9.999 Euro an Bargeld bzw. sogenannten „gleichgestellten Zahlungsmitteln“ aus Deutschland mitgenommen werden. Die betreffende Summe muss nicht erklärt werden. Werden jedoch 10.000 Euro oder mehr mitgeführt, muss dies mündlich angezeigt werden.
Bei Reisen in Nicht-EU Länder gilt, dass Sie weniger als 10.000 Euro aus- bzw. einführen können, ohne dies erklären zu müssen. Ab diesem Betrag müssen die Summen dann jedoch in schriftlicher Form und unaufgefordert angezeigt werden. Hier gilt es dann auch, Angaben zum beabsichtigten Verwendungszweck zu machen. Ansonsten droht ein Bußgeldverfahren.
Gesundheitliche Checks und Dokumente
Neben einem gültigen Impfschutz und der Berücksichtigung der Vorgaben im neuen Land ist es auch wichtig, sich vom behandelnden Arzt über wichtige Medikamente und gegebenenfalls empfohlene Impfungen im Zielland aufklären zu lassen.
Sinnvoll kann es sein, eine eventuelle Zahnbehandlung um ein paar Wochen nach hinten zu terminieren. Viele Behandlungen erweisen sich im Ausland als günstiger als in Deutschland.
Zudem ist es sinnvoll, auf keinen Fall davon auszugehen, dass bestimmte Medikamente im jeweiligen Zielland sofort erhältlich sind. Viel sicherer ist es hier, sich einen Vorrat über mehrere Monate anzulegen. Somit kommt es zu keinen Engpässen.
Sollte der Auswanderer unter chronischen Krankheiten leiden, ist eine Übersetzung der Krankenakte unerlässlich für eine weitere, verantwortungsvolle Behandlung im Ausland. Eventuell reichen hier jedoch auch Übersetzungen wichtiger Passagen aus. Dies gilt es, mit dem behandelnden Arzt abzuklären.
Das Ende im Blick behalten
Niemand denkt beim Auswandern in ein anderes Land gern an den Tod. Dennoch kann es sein, dass ein Familienmitglied im neu gewählten Land stirbt. Vor allem dann, wenn der Verstorbene dann wieder zurückgeführt werden soll, entstehen oftmals hohe Kosten.
Organisatorische Angelegenheiten werden am besten immer mit dem deutschen Konsulat vor Ort geklärt. Dieses klärt dann auch über die bestehenden Vorgaben mit Hinblick auf den Leichentransport zwischen den betroffenen Ländern auf.
Um hier die finanziellen Belastungen im Rahmen besagter Rückführung geringer zu halten, lohnt es sich in den meisten Fällen, einen verlässlichen Versicherungsschutz abzuschließen.
Verabschiedung aus laufenden Verträgen
Für einen sauberen Abschluss sorgt nicht nur das Kündigen laufender Verträge, sondern auch das Löschen eines eventuellen Dauerauftrags bei der Bank.
Eine Versicherung, die in jedem Fall – sofern natürlich vorhanden – gekündigt werden muss, ist die Hausratsversicherung. Anders verhält es sich mit der privaten Haftpflichtversicherung. Oft greift diese auch im Ausland – zumindest für einen gewissen Zeitraum. Hier gilt es, die individuellen Regelungen zu prüfen.
Besteht eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung, muss eine so genannte Leistungsübernahme Erklärung angefordert werden. Für privat Versicherte gelten die Richtlinien der entsprechenden Verträge.
Müssen alle Versicherungen gekündigt werden?
Nicht immer. Sollte beispielsweise geplant sein, lediglich „für ein paar Jahre“ auszuwandern, kann es sich mehr lohnen, einen Versicherungsvertrag auf „beitragsfrei“ zu stellen. Manche Vertragsmodelle können auch gestundet oder sogar zurückgekauft werden.
Wohin mit dem Rest?
Wer sein Leben lang in Deutschland gewohnt hat, verfügt in der Regel über eine komplette Wohnungs- oder Hauseinrichtung. Wohin also mit den Möbeln? Den Klamotten? Dem „Krims-Krams“? Genaugenommen haben Betroffene hier zwei Optionen: der komplette Umzug mit allen Habseligkeiten oder die Auflösung des alten Hausrates.
Diese Entscheidung können jedoch nur die Auswanderer selbst treffen. Entscheidend ist hierbei oft nicht nur der finanzielle, sondern auch der ideelle Wert der betreffenden Gegenstände. Die gute Nachricht: ein kompletter Umzug ist – auch dann, wenn der Weg über den „Großen Teich“ geht – bei Weitem nicht so kompliziert, wie es von vielen angenommen wird.
Im Gegenteil! Viele Umzugsunternehmen haben sich sogar auf internationale Umzüge spezialisiert und beraten ihre Kunden gern im Zusammenhang mit Fristen, Terminen und Ausführungsoptionen.
Alternativ können gut erhaltene Möbel und andere Habseligkeiten auch über Internetplattformen oder Kleinanzeigen versteigert werden. Auf diese Weise kann sich die auswanderungswillige Person nicht nur bequem seiner überflüssigen Gegenstände entledigen, sondern verdient dabei auch noch ein wenig Geld. Dieser finanzielle Grundstock wird beim Aufbau einer Existenz im Ausland mit Sicherheit nützlich sein.